mbs Energie:
OGH-Urteil Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen
Der Oberste Gerichtshofs hat am 21.10.2024 folgendes Urteil gefällt:
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.
Sollten sie als Kunde betroffen sein, werden sie von uns schnellstmöglich informiert.