Verloren? Gefunden!
Sie haben etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Wir helfen Ihnen gerne beim Wiederfinden. Melden Sie sich bitte beim Bahnhof Schruns, Telefon +43 5556 9000-800
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Hier gibt es alle Informationen über Fahrplanänderungen, Schienenersatzverkehr uvm.
Fahrkarten sind am Bahnhof Schruns, bei den Fahrkartenautomaten an allen mbs-Haltestellen und bei allen Ausgabestellen der ÖBB erhältlich. Tickets bitte vor Fahrtantritt lösen! Der Erwerb der Tickets im Zug ist nur noch in Ausnahmefällen (Ausfall Fahrkartenautomat) möglich.
Am Bahnhofsschalter in Schruns können Sie alle Buchungen und Reservierungen vornehmen, um Ihre Reise so angenehm wie möglich zu gestalten. Hier werden Sie auch kompetent beraten:
von weiteren Verkehrsdienstleistern
Um die Hilfestellung bestmöglich organisieren und gewährleisten zu können, benötigen wir die Voranmeldung des Reisewunsches mindestens 24 Stunden vor der Reise.
Bahnhof Schruns: +43 5556 9000-800
Vorteile der Voranmeldung
Pünktlichkeit ist uns wichtig. Hier können Sie sich in einer Statistik von unserem aktuellen Pünklichkeitsgrad überzeugen
Zufriedene Kunden sind unser erklärtes Ziel. Deshalb sind wir stets darum bemüht, Ihren Qualitätsanforderungen zu entsprechen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Probleme auftreten.
Jede Anregung oder Beschwerde ist für uns ein Anlass, uns weiter zu entwickeln. Ihre Anregungen oder Beschwerden sind uns deshalb wichtig und wertvoll. Wir nehmen sie ernst. Wenn Sie Grund zu Beschwerde, Fragen oder Wünsche haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter +43 5556 9000 zu unseren Geschäftszeiten oder per E-Mail unter bahnhof@montafonerbahn.at.
Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr werden mit der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 am 7. Juni 2023 ersetzen.
Es geht hauptsächlich darum, Fahrgästen im Eisenbahnverkehr Anspruch auf bestimmte Rechte zu sichern.
Hier finden Sie Informationen bezüglich Ihrer Fahrgastrechte zum Download:
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Fahrgast erhalten Sie bei der offiziellen Schlichtungsstelle, der Unabhängigen Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte www.apf.gv.at, die Sie auch über www.passagier.at erreichen können. Hier können Sie mittels Beschwerdeformular auch Unterlagen einreichen, wenn Sie mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind. Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen bitte per Post an: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Fachbereich Bahn, Linke Winezeile 4/1/6, A-1060 Wien.