Erzeugen, teilen und nutzen Sie erneuerbare Energie gemeinschaftlich
Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 01.10.2026 in Kraft.