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Aufgrund der ab dem 01.10.2026 gültigen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) wird diese Seite derzeit überarbeitet.
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