Errichtung einer Bürgerenergiegemeinschaft

Die Bürgerenergiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, spätestens ab Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren. Es sind keine Sonderregelungen im Sinne von reduzierten Netzentgelten vorgesehen.

Die Bürgerenergiegemeinschaft kann sich über das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers hinaus erstrecken. Es wird eine direkte Vermarktung von Energie (auch nicht Erneuerbare) ermöglicht. Die Umsetzung dieses Modells sieht derzeit vor, dass mehrere Erzeugungsanlagen und mehrere Verbrauchsanlagen in einem Konzessionsgebiet mit einander verbunden werden können. Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.

Voraussetzungen für den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft sind:

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im Marktgebiet von Österreich angeschlossen sein. Zurzeit können nur Anlagen im gleichen Verteilnetzgebiet eingebunden werden. (Stand Oktober 2022)

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit der Montafonerbahn AG

  • Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag haben, finden Sie hier weitere Informationen.

3. Registrierung auf ebUtilities.at

4. Abschließen eines Betreibervertrags zwischen der Montafonerbahn AG und dem Betreiber

  • Der Betreiber schließt mit dem Netzbetreiber einen Vertrag ab, in dem die aktuellen Marktvorschriften und Nutzungsbedingungen vereinbart werden. Dabei muss der Betreiber die Rechtspersönlichkeit gem. § 16 b Abs. 2 nachweisen.
  • Senden Sie diesen unterschrieben, per Post an die Montafonerbahn AG (Anschrift: Montafonerbahn AG, Bahnhofstraße 15a+b, 6780 Schruns) oder per E-Mail an kundenservice@montafonerbahn.at 

5. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)

  • Der Betreiber der Bürgerenergiegemeinschaft muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten hier erfassen.

6. Durchführung der Marktprozesse, um mit der Belieferung der Teilnehmer zu starten

  • Der Betreiber führt die nötigen Marktprozesse im niederschwelligen Marktzugang durch.
  • Die Teilnehmer müssen die Belieferung im mbs-Kundenportal bestätigen.
  • Die Montafonerbahn überprüft, ob das richtige Messgerät verbaut ist und stellt die 1/4 h Datenübertragung her.
  • Erst nach diesem Schritt werden die Verbrauchsanlagen mit der Energie aus den Erzeugungsanlagen der Bürgerenergiegemeinschaft versorgt.

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundenservice@montafonerbahn.at