Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage nutzen.
Voraussetzungen dafür sind:
Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit der Montafonerbahn AG
- Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag haben, finden Sie hier weitere Informationen.
Eine „Vereinbarung betreffend den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“
- Der Betreiber befüllt die Vereinbarung und sendet sie unterschrieben, in doppelter Ausfertigung, per Post and die Montafonerbahn AG. (Anschrift: Montafonerbahn AG, mbs Energie, Bahnhofstraße 15 a+b, 6780 Schruns)
- Die Montafonerbahn AG sendet eine Vereinbarung gegengezeichnet zurück.
Eine „Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ mit jedem teilnehmenden Berechtigten (Kunde)
- Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zusatzvereinbarung und sendet sie unterschrieben in doppelter Ausfertigung per Post an die Montafonerbahn AG
- Die Montafonerbahn AG sendet eine Zusatzvereinbarung gegengezeichnet zurück.
Eine „Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte“
- Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zustimmungserklärung und sendet sie unterschrieben per Post an die Montafonerbahn AG
Registrierung auf ebUtilities.at
- Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.
Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)
- Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.