Rechtliches & Netzentgelte
Mit der Liberalisierung des österreichischen Strommarktes 1999 wurde der Strompreis in einen Systemnutzungstarif (für die Netznutzung) und einen Energiepreis aufgegliedert. Die Netznutzung ist dabei reguliert.
Die Netznutzungstarife der Montafonerbahn zählen zu den niedrigsten in ganz Österreich.
Die Versorgungssicherheit des Netzes der mbs ist auf höchstem Niveau. Die Versorgungssicherheit wird unter anderem mittels des CAIDI (Customer Average Interruption Duration Index) Faktors ausgedrückt.
Dieser gibt an, welche Zeitdauer jeder Kunde in einem Netz im Durchschnitt während eines Jahres nicht versorgt wurde. Ein CAIDI Faktor von 20 Minuten sagt zum Beispiel aus, dass im Durchschnitt jeder Kunde im betreffenden Netz 20 Minuten im Jahr keinen Strom hatte.
Der Durchschnitt aller österreichischen Netzbetreiber ergab einen CAIDI Faktor für das Jahr 2003 von 63 Minuten (jeder Stromkunde in Österreich war im Durchschnitt 63 Minuten ohne elektrischen Strom).
Die hohe Versorgungssicherheit der Montafonerbahn wird dadurch bestätigt, dass im Jahr 2003 in unserem Netz der CAIDI Faktor lediglich 35 Sekunden betrug.
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen? Hier finden Sie alle Informationen.
Möglicherweise ist eine Stromeinspeisung in unser Netz ohne vorherige Netzverstärkung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang möglich. Wir empfehlen daher frühzeitig vorab die Anschlussmöglichkeit prüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Überschusseinspeisung in das Netz der Montafonerbahn AG der Stromerzeuger und der Stromverbraucher eines Anschlussobjektes, aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen, ident sein müssen (ein Geschäftspartner).
Bitte befüllen Sie oder Ihr Anlagenerrichter die Formulare:
für eine netzgekoppelte Erzeugungsanlage“ und senden Sie die Formulare an kundenservice@montafonerbahn.at
Wir prüfen die Anschlussmöglichkeit und senden Ihnen bei positiver Beurteilung den Netzzugangsvertrag für Ihre Erzeugungsanlage zu.
OGH-Urteil Netzzutrittsentgelt für Erzeugungsanlagen
Wichtige Kundeninformation:
- Eine Kontaktaufnahme mit uns ist nicht notwendig. Wir werden uns mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen und umgehend die notwendigen Schritte einleiten.
- Die Ermittlung des Netzzutrittsentgelts bei Erzeugungsanlagen haben wir per 01.11.2024 wieder entsprechend den Empfehlungen der E-Control4 angepasst.
- Die Entscheidung betrifft alle Netzbetreiber in Österreich
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 21.10.2024, GZ 1 Ob 85/24t, lautet wie folgt:
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an.
Weitere Vorgehensweise der Montafonerbahn AG:
- Im Anschluss an das Urteil wurde die Berechnung des Netzzutrittsentgelts an die neue Empfehlung der E-Control angepasst.
- Für bereits erstellte Netzzugangsangebote und abgeschlossene Verträge, die durch diese Entscheidung betroffen sind, wird von unserer Seite her eine proaktive Prüfung durchgeführt. Die betroffenen Kunden werden von uns schnellstmöglich informiert.
Energiegemeinschaften
Gründung einer neuen Energiegemeinschaft
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.
Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft
Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (EIWOG) sehen die Nutzung von erneuerbaren Energien zwischen Nachbarn im Nahebereich vor.
Teilnahme an bestehenden Energiegemeinschaften
In wenigen Schritten Teil einer Gemeinschaft werden.
Mit unserem Web Portal haben Sie ihre Daten und Zählerstände stehts im Blick.