Förderungsbedingungen
Voraussetzung für die Förderung ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch einen konzessionierten Installateur/Anlagenpartner. Kunden, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen, beziehen ihren gesamten Strombedarf von der Montafonerbahn AG. Der Kunde erhält im Rahmen des Förderprogramms eine einmalige Auszahlung. Beim Einfamilienhaus wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit 500 € gefördert. Beim Mehrfamilienhaus wird die Anschaffung mit 500 € + 100 € für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler gefördert, die mit der Wärmepumpe beheizt wird. Kunden, die das Produkt „Vorarlberger Ökostrom“ für ihren Haushalt oder ihre Wärmepumpe beziehen, erhalten eine erhöhte Wärmepumpenförderung von 750 €. Sollte der Kunde den Strombezug von Montafonerbahn AG vor Ablauf von fünf Jahren kündigen, hat er den erhaltenen Förderbetrag aliquot, beginnend mit dem aufdie Wirksamkeit der Beendigung folgenden Monatsersten, zurückzuerstatten. Die Wärmepumpenförderung beschränkt sich auf Anlagen, die im Stromnetz der Montafonerbahn AG betrieben werden.
Montafonerbahn AG behält sich die Auswahl der zu fördernden Anlagen sowie Änderungen der Förderungsbedingungen und der Förderhöhe vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Damit Mitarbeiter der Montafonerbahn AG überprüfen können, ob die Förderungsbedingungen eingehalten werden, dürfen sie nach Voranmeldung die Anlage besichtigen.
Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn der vollständig ausgefüllte Förderantrag spätestens bis zum 31.12.2021 bei der Montafonerbahn AG eintrifft. Als Datum der Inbetriebnahme gilt die Fertigstellung der Installation durch den Installateur / Anlagenplaner. Der Kunde ist einverstanden, dass die angeführten Daten in der EDV erfasst und bearbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Montafonerbahn AG eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens und eine Zahlungsbestätigung auf Aufforderung vorzulegen.
Unsere Datenschutzinformationen erhalten Sie unter https://www.montafonerbahn.at/datenschutz oder jederzeit auf telefonische Anfrage kostenfrei per Post von unserem Kundenservice (Tel. +43 5556 9000).
Kunde und Montafonerbahn AG vereinbaren, dass diese Energieeffizienzmaßnahme von der Montafonerbahn AG dokumentiert und als Energieeffizienzmaßnahme durch die Montafonerbahn AG an die zuständige Energieeffizienz-Monitoringstelle gemeldet wird. Die Montafonerbahn AG kann dieses Recht auch an einen anderen Energielieferanten abtreten. Der Kunde bestätigt, dass für diese Energieeffizienzmaßnahme keine Förderung einer öffentlichen Stelle (Bund, Land oder Gemeinde)
außerhalb der Vorarlberger Energieförderung erhalten wurde und dass er die Anrechenbarkeit der gegenständlichen Energieeffizienzmaßnahmen nicht auf einen anderen Energielieferanten übertragen hat oder wird.
Technische Voraussetzungen
Die technischen Anschlussbedingungen der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber werden eingehalten. Es werden energieeffiziente Umwälzpumpen eingesetzt (keine Bedingung bei geräteintegrierten Umwälzpumpen).
Für den energieeffizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind Heizsysteme vorteilhaft, die mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten, wie dies besonders bei Fußbodenheizungen und Wandflächenheizungen der Fall ist. Um die Voraussetzungen für einen energiesparenden Wärmepumpenbetrieb zu gewährleisten, fördern wir nur Anlagen, die im Neubau mit einer Heizwassertemperatur unter 40 ° C und bei Sanierungen unter 50 ° C auskommen.
Als Mindestanforderung für die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe gelten die Grenzwerte nach den Fördervoraussetzungen der Vorarlberger Energieförderung für Wohnbauten.