Förderungsbedingungen
Voraussetzung für die Förderung ist, die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch einen konzessionierten Installateur/Anlagenplaner. Die Montafonerbahn AG fördern besonders energieeffiziente Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung, die die Wärmequellen Erdreich, Grundwasser und Wohnraumlüftung nutzen. Außenluftwärmepumpen sind in der Anschaffung kostengünstiger, aber bei niedrigen Außenlufttemperaturen im Vergleich mit Erdreich- oder Grundwasserwärmepumpen weniger effizient. Da die Kosten der Wärmequellenerschließung bei Erdreich- oder Grundwasserwärmepumpen deutlich höher liegen als bei einer Außenluftwärmepumpe, soll die Förderung einen zusätzlichen Anreiz geben, in höhere Energieeffizienz zu investieren.
Kunden, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen, beziehen den Strom für alle Haushalte oder andere Anlagen im beheizten Wohnhaus von der Montafonerbahn AG. Wenn der Kunde den Strombezug von der Montafonerbahn AG vor Ablauf von fünf Jahren beendet, verliert er seinen Anspruch auf den noch nicht vergüteten Anteil der Förderung. Ein Stromproduktwechsel z.B. zwischen mbs Privat und mbs Privat24 beim Haushaltszähler ist möglich. Die Wärmepumpenförderung beschränkt sich auf Anlagen, die im Stromnetz der Montafonerbahn AG betrieben werden.
Die Montafonerbahn AG behalten sich die Auswahl der zu fördernden Anlagen sowie Änderungen der Förderungsbedingungen und der Förderhöhe vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Damit Mitarbeiter der Montafonerbahn AG überprüfen können, ob die Förderungsbedingungen eingehalten werden, dürfen sie nach Voranmeldung die Anlage besichtigen.
Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn der vollständig ausgefüllte Förderantrag spätestens bis zum 31.12. des Jahres der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage der Montafonerbahn eintrifft. Als Datum der Inbetriebnahme gilt die Zählermontage durch den Netzbetreiber Montafonerbahn AG. Der Kunde ist einverstanden, dass die angeführten Daten in der EDV erfasst und bearbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Montafonerbahn AG eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens und eine Zahlungsbestätigung auf Aufforderung vorzulegen.
Kunde und Montafonerbahn AG vereinbaren, dass diese Energieeffizienzmaßnahme von der Montafonerbahn AG dokumentiert und als Energieeffizienzmaßnahme der VKW an die zuständige Behörde (Energieeffizienz-Monitoringstelle) gemeldet wird. Die Montafonerbahn AG kann dieses Recht auch an einen anderen Energielieferanten abtreten. Der Kunde bestätigt, dass für diese Energieeffizienzmaßnahme keine Förderung einer öffentlichen Stelle (Bund, Land oder Gemeinde) außerhalb der Vorarlberger Energieförderung erhalten wurde und dass er die Anrechenbarkeit der gegenständlichen Energieeffizienzmaßnahme nicht auf einen anderen Energielieferanten übertragen hat oder wird.
Technische Voraussetzungen
Die technischen Anschlussbedingungen der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber werden eingehalten. Der Strombezug der Wärmepumpe wird über einen eigenen Wärmestromzähler erfasst und abgerechnet. Es werden energieeffiziente Umwälzpumpen eingesetzt (keine Bedingung bei geräteintegrierten Umwälzpumpen).
Der elektrische Anschluss der Wärmepumpe ist mit EVU-Sperreingang mit Steuerleitung bis in den Hauselektroverteiler auszustatten. Der Netzbetreiber hat so die Möglichkeit, die Versorgung der Wärmepumpenanlage für täglich zwei Stunden zu unterbrechen.
Für den energieeffizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind Heizsysteme vorteilhaft, die mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten, wie dies besonders bei Fußbodenheizungen und Wandflächenheizungen der Fall ist. Um die Voraussetzungen für einen energiesparenden Wärmepumpenbetrieb zu gewährleisten, fördern wir nur Anlagen, die im Neubau mit einer Heizwassertemperatur unter 40 °C und bei Sanierungen unter 50 °C auskommen.
Als Mindestanforderung für die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe gelten die Grenzwerte nach den Fördervoraussetzungen der Vorarlberger Energieförderung für Wohnbauten.